Auslegung der Unterlagen beendet, Sammeleinwendungen Kiezbündnis

Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg wurde am 07. September 2023 beendet. Es gibt aber bis zum 9. Oktober (Eingangsdatum nicht Poststempel) die Möglichkeit für jeden, dazu unter Angabe des Aktenzeichens: P2/02-01-04-01#00006 eine (oder mehrere) Einwendungen gegen die Planung bei der auslegenden Behörde oder der Planfeststellungsbehörde einzureichen. Diese sind:

  1. Die Planfeststellungsbehörde Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Straße 72-78, 04109 Leipzig
  2. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Dienstgebäude Hohenzollerndamm 174 – 177, 10713 Berlin

Die Planungsunterlagen können immer noch (Stand 20.09.23) u.a. auf dem UVP-Server des ITZ unter https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/178468615 eingesehen oder heruntergeladen werden.

Sammeleinwendung Kiezbündnis

Für alle Bürger: innen, die keine Zeit oder nicht die Nerven haben, die insgesamt 22 Ordner mit Planungsunterlagen durchzusehen, hat das Kiezbündnis Klausenerplatz – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eine kurze Sammeleinwendung (PDF, 88 KB) zusammengestellt, die mit den üblichen Angaben zur Person ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Sinn dieser Sammeleinwendung ist einerseits, hoffentlich zeigen zu können, dass sich viele Bürger:innen nicht mit der neuen Planung abfinden wollen, die die alten Strukturen der autogerechten Stadt aus den 1950er Jahren noch einmal verschlimmert. Auf der anderen Seite sind nur Bürger:innen, die eine Einwendung geschrieben haben – oder die Sammeleinwendung es Kiezbündnisses (oder andere) unterschrieben haben, berechtigt, an der vermutlich in einigen Monaten folgenden Erörterung der Kritik an den Planungen (Erörterungstermin) teilzunehmen und theoretisch später auch gegen die Genehmigung der Planung zu klagen.

Diese Sammeleinwendungen können gerne weiterverteilt werden.

Wir vom Kiezbündnis übernehmen gerne die Weiterleitung der unterschriebenen Sammeleinwen­dungen an das Bezirksamt. Dazu müssen die Sammeleinwendungen aber spätestens am Mittwoch den 4. Oktober (!) im Kiezbüro im Original abgegeben werden. Wer möchte, kann die Sammeleinwendung auch im Kiezbüro während der üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 10 -14 Uhr) unterschreiben.

Wer noch mehr zu einzelnen Themen möglicher Einwendungen wissen will, kann hier Beispiele zu Einzeleinwendungen einsehen und/oder kopieren oder weiterentwickeln. Nicht alle hier beispielhaft zusammengestellten Einzeleinwendungen geben die abgestimmte Meinung des Kiezbündnisses bzw. der VerkehrsAG im Kiezbündnis wieder. Es besteht auch kein Anspruch auf Vollständigkeit.