Hinweis: Sachstand vom 25.01.2026
Der Neubau von Westendbrücke sowie Ringbahn- und Halenseestraßenbrücke im Autobahndreieck Funkturm (ADF) schreitet voran. Wie im KiezBlatt 99 berichtet, geschieht dies für die Westendbrücke nunmehr ohne Planfeststellungsverfahren. Für die beiden anderen Brücken wird jetzt zwar ohne Planfeststellungsbeschluss gebaut, aber sie sollen weiter Teil des Planfeststellungsverfahrens bleiben. Das Kiezbündnis Klausenerplatz e.V. kann dieses Vorgehen nur unter drei Umständen akzeptieren:
- Für die Westendbrücke muss ein zeitgemäßer Gesundheitsschutz bzgl. Lärm und Schadstoffe gewährleistet sowie bzgl. der baulichen Möglichkeiten dazu der Stand der Technik erfüllt werden.
- Der Bau der beiden Brücken am ADF darf im noch laufenden Planfeststellungsverfahren die Möglichkeit einer Ausfahrt von der A 100 auf die Halenseestraße Ost nicht verhindern.
- Die Brücken werden ohne deutliche Änderungen von Abmaßen und Ort wiederaufgebaut.
Die beiden ersten Aspekte wären im Rahmen der ursprünglich vorgesehenen Planfeststellungsverfahren zwischen Betroffenen und Autobahn GmbH bzw. DEGES diskutiert worden und das Fernstraßen-Bundesamt hätte die Möglichkeit gehabt, Maßnahmen vorzuschreiben.
„Aus meinen Fenstern blicke ich direkt auf die Autobahn. Der Lärm war schon vorher unerträglich und soll durch den Neubau nicht verringert, sondern nun noch weiter verstärkt werden. Das hätte ich den Verantwortlichen in einem Planfeststellungsverfahren um die Ohren hauen können und bei der Genehmigungsbehörde vielleicht ein Nachdenken erreichen können. Dies ist nun nicht mehr möglich. Das kann ich nicht hinnehmen.“
Bezüglich Punkt 2 ist den uns bisher bekannten Aussagen von DEGES (z.B. Veranstaltung am 6.11.2025) und Fernstraßen-Bundesamt (z.B. Antwortbrief vom 7.01.2026) nicht zu entnehmen, ob die Möglichkeit einer Ausfahrt nach dem Neubau der beiden Brücken weiter gegeben ist. Hier herrscht dringender Aufklärungsbedarf. Dies gilt auch für die sonstigen Auswirkungen des sofortigen Neubaus auf das Planfeststellungsverfahren.
Bezüglich Punkt 3 wurde in von der DEGES durchgeführten Informationsveranstaltungen am 6. November und 15. Dezember 2025 auf Nachfragen mitgeteilt, dass die neuen im Vergleich zu den alten Brücken einige Abweichungen haben werden. Trotzdem könnten sie ohne Planfeststellungsbeschluss neu gebaut werden.
Im Sinne der Betroffenen (bzgl. der Westendbrücke vor allem in der Knobelsdorffstraße zwischen Supermarkt und A 100 sowie in der Sophie-Charlotten-Straße zwischen Knobelsdorffstraße und Straße am Bahnhof) möchte das Kiezbündnis wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Planfeststellungsverfahren für die Brücken wegfallen und ob es sich bei den Abweichungen nicht um wesentliche Änderungen handelt. Auf den oben genannten Veranstaltungen der DEGES gab es hierzu nur allgemeine Aussagen, auf welchen Paragraphen sie sich berufen. Deshalb haben wir uns in Briefen an das Fernstraßen-Bundesamt gewendet. Deren Angaben waren zwar etwas ausführlicher. Auch sie haben aber letztendlich keine Klarheit gebracht. Vor allem wurde nicht mitgeteilt wer kontrolliert, ob es für die Brücken nicht doch wesentliche Änderungen gibt. Aus Sicht des Kiezbündnis kann ja nicht sein, dass die DEGES selber für eine solche Bewertung zuständig ist.
Hinweis: Sachstand vom 25.01.2026

