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Erneute Auslegung der Planfeststellungsunterlagen – Neue Einwendungen möglich
Überraschend und ohne nähere Erläuterung hat das Fernstraßenbundesamt (FBA) die bereits im Mai 2024 beendete öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zur Westendbrücke an der A 100 wiederholt :
(vgl. https://www.fba.bund.de/DE/Meldungen/20240522_A100_Westendbruecke.html
sowie Details zur neuen Auslegung ).
Die neue – leider nur digitale – Auslegung beginnt am 10.10.2024 und endet am 11.11.2024.
Man kann bis zum 11.12.2024 erneut Einwendungen gegen das geplante Vorhaben erheben.
Dabei geht es aus Sicht des Kiezbündnisses vor allem um mehr Lärmschutz und Schutz vor Feinstaub.
Wer nach Anregungen für eine eigene Einwendungen sucht, kann sich gerne bei der Sammeleinwendung des Kiezbündnisses und bei den näheren Ausführungen dazu bedienen:
Link zum pdf | Einwendung des Kiezbündnisses Klausenerplatz e.V. zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Ersatzneubau1 Westendbrücke (25.07.2024) |
Link zum pdf | Einwendung des Kiezbündnisses Klausenerplatz e.V. zu grundsätzlichen Aspekten im Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau1 Westendbrücke (26.07.2024) |
Link zum pdf | Einwendungen des Kiezbündnisses Klausenerplatz e.V. im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Ersatzneubau1 Westendbrücke (28.07.2024) |
Link zum pdf | Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ersatzneubau der Westend-Brücke |