Einwendungen zum Neubau der Westendbrücke als Teil der Stadtautobahn

Bisher ging es in den Planfeststellungsverfahren zur Stadtautobahn A 100 um den Um- bzw. Neubau des Autobahndreiecks Funkturm und den Neubau der Rudolf-Wissel-Brücke (siehe die früheren Beiträge unten).

Hier geht es jetzt um die Westendbrücke (Fahrbahn Richtung Norden zwischen Knobelsdorffbrücke und Spandauer Damm Brücke der Stadtautobahn A 100).

Zurzeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Antragsunterlagen zur Planfeststellung ausgelegt – leider nur im Internet: LINK.

Die geplanten zentralen Vorhaben sind die Verlegung der Fahrbahn Richtung Süden nach Westen zum Friedhof sowie Neubau und Abriss der Westendbrücke mit der Fahrbahn Richtung Norden.

Zu den in den Unterlagen dargestellten Planungen können bis zum 29. Juli 2024 Einwendungen erhoben werden. Die wichtigsten Kritikpunkte des Kiezbündnisses sind:

  • Es ist nicht ausreichend nach der besten Lösung gesucht worden (z.B. Tunnel statt Brücke).
  • Der vorgesehene Lärmschutz ist unzureichend.
  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht nicht den zu stellenden Anforderungen.  

Einwendungen kann jede/r einzeln erheben oder auf der Sammeleinwendung vom Kiezbündnis unterschreiben. Sammeleinwendungsbögen liegen auch im KiezBüro aus und können dort abgeholt werden.

Einzeleinwendungen müssen bis spätestens 29.07.2024 beim Fernstraßen-Bundesamt, Göttinger Chaussee 76a, 30453 Hannover vorliegen oder können wie Unterschriften bzw. Listen mit der Sammeleinwendung bis 24.07.2024 im KiezBüro abgegeben werden.