Auslegung Planfeststellungsunterlagen Rudolf-Wissell-Brücken & AD Charlbg.

Zum Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg hat am 08. Aug. 2023 die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen begonnen mit der Möglichkeit für jeden, dazu eine rechtliche Stellungnahme bei der auslegenden Behörde einzureichen.

Die Aktenordener sind im Dienstgebäude des Bezirksamts am Hohenzollerndamm einzusehen, und gleichen Inhalts per Download auf der Internetseite des FBA (Fernstraßenbundesamt) kostenlos zu beziehen.

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Dienstgebäude Hohenzol-
lerndamm 174 – 177, 10713 Berlin, Raum 5074
,
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr,
sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter den Telefonnum-
mern: 030 9029-15117 bzw. 030 9029-15122

Die Auslegung endet am 07. Sept. 2023, Stellungnahmen müssen bis zum 09. Okt. 2023 beim FBA oder dem Bezirksamt eingegangen sein.

Das FBA ist die Genehmigungsbehörde des Bauvorhabens, Antragsteller ist die DEGES im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes. Nach Prüfung aller Stellungnahmen und danach einer mündlichen Anhörung der EinwenderInnen ergeht durch das FBA ein detaillierter Planfeststellungsbeschluss, durch den die Unterlagen und die dann seitens FBA angeordneten Auflagen und Einschränkungen zum Baurecht der Großbaustelle werden. Im Extremfall könnten Unterlagen zur Überarbeitung zurückgewiesen werden, das ist hier nicht zu erwarten.

Die offizielle Erläuterung ist der anhängenden Bekanntmachung zu entnehmen, die am 07. Aug. 2023 in verschiedenen Tageszeitungen veröffentlicht wurde.

Das FBA informiert zu RWB+ADC über diese Internetseite:
https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/P2/00006-BAB_100_111_ENB_RWB_AD_Charlottenburg.html

Auf dieser Seite befinden sich alternativ zwei Links zum Herunterladen aller ausgelegten Unterlagen.

So sieht Bürgerbeteiligung aus. Alle finden sie unheimlich wichtig. Aber die Verantwortlichen in Politik und Behörden finden es ausreichend, wenn der Termin zum Beginn der Unterlagenauslegung über der breiten Öffentlichkeit zugänglichen Informationsquellen (Tageszeitungen, Rundfunk, Website Berlin.de) einen Tag vorher bekannt gegeben wird.